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AGBs

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Villa Novka

Wir bieten schöne Appartements mit Pool für einen günstigen Preis. Da die Preise je nach Personenanzahl, Appartement und Zeitraum variieren, bitten wir darum uns über das Kontaktformular eine kurze Anfragemail zu schreiben. Sie erhalten innerhalb von 24h ein unverbindliches Angebot von uns.

Anzahlung

Die Anzahlung beträgt 30% pro Appartement und Woche und dient als Sicherheit für Mieter und Vermieter. Im Falle eines Stornos, wird die Anzahlung nicht rückerstattet.

Wir empfehlen für unvorhersehbare Ereignisse eine Reiserücktrittsversicherung.

Anzahlung, Reservierung und Stornogebühren, sowie Rücktritt:

Bei einem Storno von mehr als 30 Tagen vor Reisebeginn, wird nur die Anzahlung einbehalten.

Im Falle einer kurzfristigen Stornierung (weniger als 30 Tage) fallen die folgenden Stornogebühren an:

  • bei einem Storno von mehr als 30 Tagen vor Reisebeginn, wird nur die Anzahlung einbehalten.
  • 30 Tage bis 16 Tage vor Reiseantritt fallen insgesamt 50% des Buchungspreises an (abzüglich der geleisteten Anzahlung).
  • 15 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt fallen insgesamt 70% des Buchungspreises an.
  • Ab dem ersten Tag des Aufenthaltes fallen 100% des Buchungspreises an

Restzahlung

Bei der Anreise und beim Check-In in Euro.

Bezahlung

Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und ist zur Neuvermietung berechtigt.

Gesetzliche Anmeldegebühr, Tourismustaxe, und der Endreinigungskosten:

Nebenkosten wie Anmeldegebühr und Tourismustaxe weden pauschal im Preis mit verrechnet. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Mieter des Appartements verpflichtet sich das Appartement besenrein zu verlassen (abgewaschenes Geschirr, grob gekehrt). Die gründliche Reinigung des Appartements übernimmt der Vermieter.

Hausordnung

Es gilt die reguläre Hausordnung welche von der touristischen Behörde empfohlen wird. In wenigen Worten: bitte Rücksicht auf andere Gäste, sowie auf die Einrichtung der Anlage nehmen.

Wir sind entgegenkommend, insbesondere wenn wir gefragt werden. Wir weisen aber trotzdem darauf hin, dass auf Anweisung der Vermieter (uns) der Hausordnung folge zu leisten ist. Der Lärmpegel ist stets so anzupassen, dass andere Gäste auch ihre Ruhe haben.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Container auf der Straße, bzw. Mülltrennungsbehälter im Ort), Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, der Kühlschrank ist sauber zu übergeben. Plastikflaschen und Bierkisten sind zu entsorgen.

Haftungsausschluss

Die Benützung des Pools und der Sportanlagen/ des Spielplatzes erfolgt auf eigenes Risiko. Kinder dürfen diese Anlagen nur unter Aufsicht verwenden. Wir stellen keine Betreuung bzw. einen Bademeister zur Verfügung.

In den Pool springen, sowie im Poolbereich laufen ist verboten. Für sämtliche Schäden (beschädigte Pooltechnik durch laufen und daraus resultierende Verletzungen und Verletzungen durch springen) sind die Mieter selbst verantwortlich. Bei fahrlässigem Verhalten und daraus entstehenden Schäden an der Pooltechnik, bzw. allgemein am Haus, haftet der Mieter.

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sowie des Poolbereiches ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Sollte ein Termin trotz Buchung bei der Anreise nicht verfügbar sein (z.B. durch eine fehlerhafte Eingabe im Buchungskalender), erhält der Mieter seine Anzahlung sofort zurück. Der Vermieter haftet nicht dafür und ist nicht dazu bereit einen Schadenersatz anzubieten (insbesondere wenn vom Mieter keine Anzahlung geleistet wurde). Der Vermieter hilft aber gerne dabei eine Ersatzunterkunft zu finden, sofern er dazu in der Lage ist.

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel, Außenanlage) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Ermässigungen:

Die Preise in der Nebensaison sind ermässigt (bis Ende Juni und ab Anfang September), für genaueres bitte um eine Nachricht an uns. Unterjährige Buchungen für beispielsweise verlängerte Wochenenden oder ganzwöchige Aufenthalte sind möglich und da sie ausserhalb der Saison liegen ebenfalls ermässigt.

Anreise und Abreisezeiten, weitere wichtige Informationen:

In der Hauptsaison (JUL / AUG) sind aufgrund der großen Nachfrage leider nur Samstage als an oder Abreisetage möglich. Dies heißt dass in der Hauptsaison nur Blöcke von einer Woche, zwei Wochen usw. möglich sind. Außerhalb der Saison sind auch alternative An- oder Abreisetermine möglich. Grundsätzlich empfiehlt es sich Termine welche von Samstagen abweichen rechtzeitig zu buchen.

Anreise: ab 15:30 nachmittags.
Abreise: nach der letzten Nächtigung bis spätestens 09:00 vormittags.

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09:00 erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 15 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden, sofern dies seitens des Vermieters möglich ist.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden, ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter, oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Ausnahmen sind mit dem Vermieter im Vorhinein zu klären (z.B. telefonische Ankündigung bzw per Mail, dass die Anreise aus einem bestimmten Grund verzögert wird).

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

EU-Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.